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Ratgeber · Führerschein umschreiben
Ausländischer Führerschein in Deutschland: Wann muss die Fahrerlaubnis umgeschrieben werden?
Musst du deinen ausländischen Führerschein umschreiben lassen, welche Unterlagen brauchst du und was kostet die Umschreibung?
Ein Umzug in die Bundesrepublik Deutschland wirft viele Fragen auf, besonders, wenn du bereits einen ausländischen Führerschein besitzt. Darf ich weiterhin fahren? Muss ich meinen Führerschein bei der Fahrerlaubnisbehörde umschreiben lassen? Und welche Fristen gelten für den neuen Führerschein?
Laut deutscher Fahrerlaubnis-Verordnung hängt alles davon ab, in welchem Land dein Führerschein ausgestellt wurde, ob du einen Wohnsitz begründest und welche Klassen du führst.
In diesem Beitrag erfährst du Schritt für Schritt, wie die Umschreibung funktioniert, welche Unterlagen nötig sind und wie du deine Fahrerlaubnis problemlos umschreiben lässt.
Kurz zusammengefasst
- EU- und EWR-Führerscheine sind meist weiter gültig, die Umschreibung ist nur bei Ablauf oder Sonderfällen nötig.
- Für Drittstaaten gilt die 6-Monats-Regel: Danach musst du die Fahrerlaubnis umschreiben.
- Einige Länder (sog. Listenstaaten) genießen Prüfungs-Erleichterungen laut Anlage 11 FeV.
- Dokumente sind immer Pflicht. Sehtest und Erste-Hilfe-Kurs brauchst du nur bei Führerscheinen aus Staaten außerhalb von EU und EWR, die nicht mit deiner Klasse in Anlage 11 FeV stehen (§ 31 Abs. 2 FeV). Bei EU-/EWR-Führerscheinen und Anlage-11-Klassen entfallen beide (§ 30 Abs. 1, § 31 Abs. 1 FeV).
- Bei der Fahrschule FAHRPLAN kannst du die theoretische und praktische Prüfung ganz einfach ablegen.
Ausländischer Führerschein: Muss ich meine Fahrerlaubnis umschreiben lassen?
Wenn du in Deutschland wohnst und deine Fahrerlaubnis in einem Drittstaatenland bekommen hast, darfst du damit nur 6 Monate lang fahren. Danach musst du ihn umschreiben lassen und kannst anschließend mit deinem neu ausgestellten Führerschein weiter fahren.
Für Fahrer mit EU/EWR-Führerschein ist es etwas einfacher: Die europäische Fahrerlaubnis ist weiterhin gültig und es ist wegen des Umzugs keine Umschreibung nötig. Unabhängig davon müssen nach EU-Recht alle vor dem 19. Januar 2013 ausgestellten Führerscheine – Papier- und Kartenführerscheine – bis spätestens 19. Januar 2033 umgetauscht sein; einzelne Staaten haben dafür frühere, gestaffelte Fristen.
Auch Führerscheinträger aus den Listenstaaten laut Anlage 11 FeV haben es etwas einfacher als Fahrer aus Drittstaaten: Teilweise ist hier die Umschreibung ganz ohne Prüfung möglich.

EU / EWR vs. Drittstaaten: Die wichtigsten Unterschiede
EU/EWR: Rechte & Umtauschfristen der alten Führerscheine
Als Inhaber eines EU-Führerscheins oder eines Führerscheins aus dem EWR darfst du grundsätzlich ohne Umschreibung in Deutschland und innerhalb der EU fahren. Auch wenn du nun deinen Wohnsitz in Deutschland hast, bleibt dein Führerschein gültig.
Dies gilt jedoch nur für deinen Führerschein der Klasse B: Bei LKW- oder Bus-Klassen können zusätzliche Auflagen erforderlich sein.
Kontaktiere uns ganz einfach hier und wir besprechen deinen individuellen Fall!
Drittstaaten: 6-Monate-Regel und Ausnahmen bei der Umschreibung von Führerscheinen
Für Führerscheine aus Nicht-EU/EWR-Staaten gilt: Mit Begründung des Wohnsitzes in Deutschland darfst du nur 6 Monate fahren. Danach musst du den Führerschein umschreiben lassen, sonst droht Fahren ohne Fahrerlaubnis. Dies gilt in Deutschland als Straftat.
Ausnahmen: Einige Länder auf der Anlage 11 FeV (Listenstaaten) ermöglichen eine vereinfachte Umschreibung:
- USA (staatenabhängig)
- Kanada
- Australien
- Japan
- Schweiz
Die Liste umfasst deutlich mehr Staaten: seit dem 18. August 2026 auch die Ukraine und Montenegro, daneben unter anderem Albanien, Israel, Kosovo, Serbien, Bosnien und Herzegowina, Nordmazedonien und Moldau – teils ganz ohne Prüfung, teils nur mit einer der beiden Prüfungen. Für Drittstaaten, die nicht in Anlage 11 FeV stehen, sind theoretische und praktische Prüfung erforderlich. Welcher Fall bei dir vorliegt, zeigt dir der Schnell-Check auf der Umschreibungsseite. Fahrstunden in der Fahrschule sind nicht zwingend, aber die Fahrschule FAHRPLAN unterstützt dich trotzdem bei Anmeldung, Vorbereitung und Prüfung: Ein großer Vorteil für deine reibungslose Umschreibung.

Schritt-für-Schritt: So läuft die Umschreibung der deutschen Fahrerlaubnis ab
Schritt 1: Prüfen, ob eine Prüfung nötig ist
- Listenstaaten: Es kann sein, dass keine zusätzliche Prüfung notwendig ist
- Drittstaaten: Theorie- und Praxisprüfung erforderlich, die du direkt in unserer Fahrschule anmelden kannst
- EU/EWR: Dein Führerschein ist weiterhin gültig
Schritt 2: Antragstellung bei der Führerscheinstelle
- Persönlich beim Straßenverkehrsamt oder der zuständigen Führerscheinstelle erscheinen
- Wohnsitz in Deutschland muss nachgewiesen werden
Schritt 3: Dokumente & Formulare
- Original Führerschein
- Amtliche Übersetzung (sofern nötig)
- Sehtestbescheinigung (nur bei Führerscheinen nach § 31 Abs. 2 FeV, nicht EU/EWR, keine Anlage-11-Klasse)
- Erste-Hilfe-Kurs-Bescheinigung (nur bei Führerscheinen nach § 31 Abs. 2 FeV, nicht EU/EWR, keine Anlage-11-Klasse)
- Biometrisches Passfoto
- ggf. ärztliche Gutachten für spezielle Klassen

Schritt 4: Theoretische und praktische Prüfung bei der Fahrschule FAHRPLAN
- Bei Drittstaaten obligatorisch
- Keine Pflichtfahrstunden, aber Prüfungsreife nachweisen
- Die Fahrschule FAHRPLAN unterstützt dich bei beiden Prüfungen
Kosten & Bearbeitungszeit
| Posten | Kosten (ca.) | Hinweise |
|---|---|---|
| Führerschein umschreiben (Behörde) | 35–50 € | abhängig von Kommune |
| Übersetzung | 20–50 € | je nach Sprache und Anbieter |
| Sehtest | 10–15 € | Pkw/Motorrad; nur Pflicht bei Führerscheinen nach § 31 Abs. 2 FeV (nicht EU/EWR, keine Anlage-11-Klasse) |
| Erste-Hilfe-Kurs | 20–50 € | einmalig; nur Pflicht bei Führerscheinen nach § 31 Abs. 2 FeV (nicht EU/EWR, keine Anlage-11-Klasse) |
Spare Zeit und Nerven: Wir von deiner Fahrschule Frankfurt beraten dich zu allen Kostenpunkten und unterstützen bei Anmeldung & Prüfungen.
Internationaler Führerschein: Wann ist er nötig?
Ein internationaler Führerschein (IDP) ersetzt den nationalen Führerschein nicht. Er ist lediglich ein ergänzendes Dokument:
- Nötig für Mietwagen oder wenn der nationale Führerschein nicht in lateinischer Schrift vorliegt
- Max. 3 Jahre gültig
- Nur in Verbindung mit originalem Führerschein gültig
Unser Leistungsangebot
Deine Vorteile bei der Fahrschule FAHRPLAN:
- Erfahrene und geduldige Fahrlehrer: Wir gehen individuell auf dich ein.
- Moderne Fahrzeuge: Lerne auf aktuellen PKW-Modellen (Schaltung und Automatik).
- Flexible Unterrichtszeiten: Wir finden gemeinsam passende Termine für deine Fahrstunden.
- Transparente Preise: Faire Konditionen ohne versteckte Kosten.
- Optimale Prüfungsvorbereitung: Wir bereiten dich gezielt auf Theorie und Praxis vor.
- Gute Erreichbarkeit: Unser Standort Nähe Kirchplatz/Westbahnhof ist auch von Bockenheim aus schnell erreichbar.
Häufige Fehler & wie du sie vermeidest
Abgelaufener Führerschein
Nicht mitgeführte Übersetzung
Zu lange Warten nach 6 Monaten
Fehler bei Formularen / Sehtest / Erste Hilfe
FAQ – Führerschein umschreiben in Deutschland
Wie lange darf ich mit einem ausländischen Führerschein in Deutschland fahren?
Wenn du deinen Wohnsitz in Deutschland begründest, dürfen Inhaber eines Drittstaaten-Führerscheins maximal sechs Monate fahren, bevor eine Umschreibung zur deutschen Fahrerlaubnis Pflicht wird. EU- oder EWR-Führerscheine bleiben in der Regel auch nach Wohnsitznahme weiter gültig.
Welche Unterlagen brauche ich?
Für die Umschreibung eines ausländischen Führerscheins benötigst du den Originalführerschein, eine amtliche Übersetzung (falls nicht in lateinischer Schrift), deinen Personalausweis oder Reisepass, eine aktuelle Meldebescheinigung, ein biometrisches Passfoto und – nur bei Führerscheinen nach § 31 Abs. 2 FeV, also nicht aus der EU oder dem EWR und nicht aus einer Anlage-11-Klasse – eine Sehtestbescheinigung und den Nachweis über einen Erste-Hilfe-Kurs. Bei bestimmten Klassen oder Staaten kann zusätzlich ein ärztliches Gutachten erforderlich sein.
Fallen Prüfungen immer an?
Nein, Prüfungen hängen vom Herkunftsland deines Führerscheins ab. Für EU- und EWR-Führerscheine sind in der Regel keine Prüfungen nötig. Führerscheine aus sogenannten Anlage-11-Staaten können teilweise ohne Prüfung umgeschrieben werden, während andere Drittstaaten eine theoretische und praktische Prüfung verlangen.
Kann ich die 6-Monats-Frist verlängern?
Ja, unter bestimmten Voraussetzungen lässt sich die 6-Monats-Frist für Drittstaatenführerscheine verlängern. Dies ist möglich, wenn der Aufenthalt in Deutschland voraussichtlich weniger als 12 Monate dauert und bei der zuständigen Führerscheinstelle ein entsprechender Antrag gestellt wird.
Was passiert, wenn ich die Umschreibung versäume?
Wer nach Ablauf der Frist weiterhin mit einem ausländischen Führerschein fährt, ohne die deutsche Fahrerlaubnis umgeschrieben zu haben, begeht eine Straftat. Dies kann Bußgelder, Punkte in Flensburg oder sogar strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Außerdem erlischt der Versicherungsschutz bei einem Unfall.
Auch in anderen Angelegenheiten – wie Tipps zum Bestehen der theoretischen Führerscheinprüfung, der praktischen Prüfung, Fragen zum Führerscheinentzug oder vielem mehr – ist die Fahrschule FAHRPLAN dein Ansprechpartner!
Zum regulären Ablauf der Führerscheinausbildung geht es hier: So läuft dein Führerschein ab.