Führerschein ab 17

BF17 – begleitetes Fahren in Frankfurt

Ein Jahr früher ans Steuer: Du machst denselben Führerschein wie alle anderen, fährst danach aber bis zu deinem 18. Geburtstag mit einer eingetragenen Begleitperson im Auto. Danach fährst du allein weiter – mit einem Jahr echter Fahrpraxis, das andere nicht haben.

Das Wichtigste auf einen Blick. Rechtsstand: Juli 2026.
Ausbildungsstartin der Regel ab 16½ Jahren – ab dann ist auch der Behördenantrag möglich; Beratung jederzeit
Theorieprüfungfrühestens drei Monate vor dem 17. Geburtstag
Praktische Prüfungfrühestens einen Monat vorher
Begleitpersonmindestens 30 Jahre · seit mindestens fünf Jahren Klasse B · höchstens ein Punkt in Flensburg
Wie viele?so viele du möchtest – Eltern, Großeltern, Nachbarn
Ausbildungidentisch mit der normalen Klasse B
Ab 18du fährst allein weiter; die Probezeit läuft bereits seit der Erteilung deiner Fahrerlaubnis

Fragen dazu? Beratung anfragen · Filiale in deiner Nähe · online anmelden
Kommt gern zu zweit vorbei – die meisten Fragen zu BF17 haben die Eltern.

Der eigentliche Grund

Was dir BF17 bringt

Ein Jahr Fahrpraxis, bevor es allein losgeht. Wer mit 18 den Führerschein bekommt, fährt am nächsten Tag zum ersten Mal ohne jede Begleitung. Wer mit 17 anfängt, sammelt bis dahin Erfahrung – bei Regen, im Dunkeln, im Berufsverkehr. Der ADAC nennt dafür rund 1.400 Kilometer.

Weniger Unfälle in der ersten Zeit allein. In der Evaluation der Bundesanstalt für Straßenwesen (Bericht M 218, veröffentlicht 2011) zeigten BF17-Absolventinnen und -Absolventen im ersten Jahr des selbstständigen Fahrens 19 Prozent weniger Unfallbeteiligungen und 18 Prozent weniger Verkehrsverstöße. Rechnet man die höhere Fahrleistung heraus, sind es 22 beziehungsweise 20 Prozent.

Die wichtigste Frage

Wer darf dich begleiten?

Drei Bedingungen, mehr nicht. Wer sie erfüllt, kann eingetragen werden – unabhängig davon, ob verwandt oder nicht.

  • Mindestens 30 Jahre alt. Wer genau 30 ist, darf bereits – es heißt „mindestens“, nicht „über 30″.
  • Seit mindestens fünf Jahren im Besitz der Klasse B. Führerscheine aus der EU, dem EWR und der Schweiz zählen mit.
  • Höchstens ein Punkt im Fahreignungsregister. Zwei Punkte reichen bereits für eine Ablehnung. Maßgeblich ist der Stand zum Zeitpunkt der Beantragung. Später hinzukommende Punkte führen allein nicht automatisch zur Streichung. Die Begleitperson muss aber weiterhin im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis der Klasse B sein und die übrigen Voraussetzungen während jeder Fahrt einhalten.

Weitere Voraussetzungen gibt es nicht: keine Schulung, keine Verwandtschaft, kein Ausschluss wegen eines früheren Fahrverbots. Und du bist nicht auf eine Person festgelegt.

FrageAntwort
Wie viele Personen?So viele ihr möchtet. Eine Obergrenze gibt es nicht
Müssen es die Eltern sein?Nein. Großeltern, Geschwister über 30, Nachbarn, Freunde der Familie – jeder, der die drei Bedingungen erfüllt
Später jemanden ergänzen?Ja, bei der Führerscheinstelle. Begleiten darf die neue Person erst nach der behördlichen Prüfung und Eintragung
Was kostet die Eintragung?Dafür erhebt die Führerscheinstelle eine Gebühr. Die Sätze sind regional unterschiedlich – die aktuellen nennt euch eure Führerscheinstelle
Was, wenn jemand später Punkte bekommt?Maßgeblich ist der Punktestand zum Zeitpunkt der Beantragung. Spätere Punkte ändern an einer bereits erfolgten Eintragung nichts
Ausländischer Führerschein?Führerscheine aus EU, EWR und der Schweiz zählen mit

Praxistipp: Tragt von Anfang an mehr als eine Person ein. Wenn nur ein Elternteil eingetragen ist und gerade arbeitet, krank ist oder verreist, steht das Auto still. Zwei oder drei eingetragene Personen machen den Alltag spürbar einfacher.

Die Begleitperson ist kein Fahrlehrer. Sie soll unterstützen, nicht ausbilden. Verantwortlich für das Fahrzeug bist du selbst.

Darf die Begleitperson …

… hinten sitzen? Ja.
… ins Lenkrad greifen? Nur im Notfall – sie soll nicht ständig eingreifen.
… ihren Führerschein zu Hause lassen? Nein – sie muss ihn mitführen und auf Verlangen aushändigen.
… telefonieren? Nicht ausdrücklich verboten, aber sie soll ansprechbar sein.
… schlafen? Dann kann sie ihre Aufgabe nicht erfüllen – davon ist abzuraten.
… Alkohol getrunken haben? Sie muss unter 0,5 Promille bleiben. Die genauen Grenzwerte stehen weiter unten bei den häufigen Fragen.

Die Begleitperson muss ihren gültigen Führerschein während jeder Fahrt mitführen und auf Verlangen aushändigen. Erfüllt sie die Voraussetzungen selbst nicht mehr, fehlt es an einer wirksamen Begleitung – und die Folge trifft dich, nicht sie.

Ein fester Sitzplatz ist nicht vorgeschrieben. Sinnvoll ist der Beifahrersitz trotzdem: Von dort sieht die Begleitperson dieselbe Verkehrssituation wie du.

Vor dem Start

Voraussetzungen, Unterlagen und Ablauf

Die Ausbildung startet in der Regel ab 16½ Jahren – zum selben Zeitpunkt kann auch der Behördenantrag gestellt werden, sodass beides parallel läuft. Zur Beratung oder zum Vormerken könnt ihr jederzeit früher vorbeikommen.

Das brauchst du für den Antrag:

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Biometrisches Passfoto
  • Sehtest – beim Optiker, bei Antragstellung höchstens zwei Jahre alt
  • Erste-Hilfe-Kurs mit neun Unterrichtseinheiten. Der Nachweis verfällt nicht
  • Zustimmung der gesetzlichen Vertreter – bei gemeinsamem Sorgerecht also beider Elternteile; liegt das Sorgerecht bei einer Person allein, genügt deren Zustimmung
  • Angaben zu allen Begleitpersonen: die vollständigen persönlichen Angaben, die unterschriebene Zustimmung der Begleitperson und eine Kopie beziehungsweise einen Scan ihres Führerscheins von Vorder- und Rückseite

Den Antrag füllen wir bei der Anmeldung gemeinsam mit euch aus. In Frankfurt gebt ihr ihn persönlich bei einem Bürgeramt ab – frühestens mit 16½, montags und mittwochs auch ohne Termin. Rechnet für die Bearbeitung mit sechs bis acht Wochen; je nach Auslastung kann es schneller gehen oder länger dauern. Deshalb: früh anfangen, üben könnt ihr in der Zwischenzeit längst.

1

Anmelden

Ohne Termin – für die erste Beratung und Anmeldung genügt zunächst dein Ausweis. Da du noch nicht volljährig bist, unterschreiben deine gesetzlichen Vertreter mit – bei gemeinsamem Sorgerecht beide Elternteile. Den Behördenantrag füllen wir gemeinsam aus.

2

Antrag stellen

Frühestens ein halbes Jahr vor deinem 17. Geburtstag. Dabei werden auch die Begleitpersonen eingetragen – bring ihre Angaben gleich mit.

3

Theorie und Fahrstunden

Theorieunterricht, Übungsstunden nach Bedarf und die Sonderfahrten – den genauen Umfang findest du weiter unten in diesem Abschnitt.

4

Prüfungen ablegen

Die Theorieprüfung darfst du drei Monate vor deinem Geburtstag machen, die praktische einen Monat vorher.

5

Prüfungsbescheinigung

Nach bestandener Prüfung bekommst du die Prüfungsbescheinigung – gültig ab deinem 17. Geburtstag.

6

Ab 18 allein

Die Auflage endet automatisch an deinem 18. Geburtstag.

BF17 selbst verändert die Ausbildungs- und Prüfungsanforderungen nicht. Der konkrete praktische Ablauf richtet sich danach, ob du klassische Klasse B, B197 oder B78 wählst. Dieselben Theoriestunden, dieselben Sonderfahrten, dieselbe Prüfung. BF17 ist keine eigene Führerscheinklasse, sondern nur die Erlaubnis, ein Jahr früher zu fahren – mit Begleitung.

Kurz zusammengefasst: zwölf Doppelstunden Grundstoff – sechs, wenn du bereits eine Fahrerlaubnisklasse besitzt – und zwei Doppelstunden Zusatzstoff zu je 90 Minuten, dazu zwölf Sonderfahrten – fünf über Land, vier auf der Autobahn, drei bei Dunkelheit. Wie viele Übungsstunden dazukommen, ist bei jedem anders.

Alle Einzelheiten zu Ablauf, Prüfungen und Umfang stehen auf der Seite zur Klasse B. Wenn es schneller gehen soll, ist der Intensivkurs auch mit BF17 möglich – die Theorie in sieben Unterrichtstagen von Montag bis Freitag, die Fahrstunden laufen parallel.

Klingt nach eurem Weg? Kommt zu zweit in eine unverbindliche Beratung – wir erklären den Ablauf, klären die Fragen der Eltern und füllen den Antrag gleich mit aus. Filiale wählen · Beratung anfragen

Häufig zusammen entschieden

Schaltung, B197 oder B78

Diese Begriffe beantworten zwei verschiedene Fragen. BF17 regelt, ab wann du fährst. Schaltung, B197 und B78 regeln, womit du fährst. Beides entscheidest du unabhängig voneinander – und alle drei Wege lassen sich mit BF17 verbinden.

Die drei Wege innerhalb der Klasse B
 Klasse B klassischB197B78
Praktische Prüfung aufSchaltwagenAutomatikAutomatik
Zusätzlich nötigSchaltausbildung in der Fahrschule und ein Nachweis darüber
Danach fahren darfst duSchaltung und AutomatikSchaltung und Automatiknur Automatik – der Führerschein trägt die Schlüsselzahl 78
Mit BF17 kombinierbarjajaja

Tabelle seitlich wischen

Die praktische Frage lautet: Womit übst du? Ist das Begleitfahrzeug ein Automatikwagen oder ein Elektroauto, liegt eine Automatikprüfung nahe. Steht ein klassischer Schaltwagen bereit, darfst du ihn mit B78 nicht fahren – auch nicht mit Begleitperson.

Denkt dabei nicht nur an das heutige Auto, sondern auch daran, was du nach dem 18. Geburtstag fahren willst. Wir gehen das in der Beratung mit euch durch.

Alles zu den beiden Wegen: B197 – Automatik lernen, Schalter fahren · B78 – nur Automatik

Der Übergang

Prüfungsbescheinigung, 18. Geburtstag und Ausland

Nach bestandener Prüfung erhältst du eine Prüfungsbescheinigung. Für Fahrten der Klasse B wird sie grundsätzlich nur in Deutschland anerkannt. Österreich akzeptiert sie als Ausnahme bis zu deinem 18. Geburtstag.

Erteilt wird dir die Klasse B – und mit ihr automatisch die Klassen AM (Roller bis 45 km/h) und L (langsame Zugmaschinen). Für diese beiden gilt die Begleitauflage nicht: Sie darfst du sofort allein fahren.

Ab deinem 18. Geburtstag fällt die Auflage von selbst weg – du musst nichts beantragen und nichts nachweisen. Den Kartenführerschein bekommst du bei der Führerscheinstelle; wie und wann genau, klärt ihr am besten einige Wochen vorher mit ihr ab. Für Fahrten ins Ausland brauchst du ihn zwingend.

Die Probezeit läuft schon

Deine zweijährige Probezeit beginnt nicht mit 18, sondern mit der Erteilung der Fahrerlaubnis – also frühestens an deinem 17. Geburtstag. Hast du die Prüfung schon einen Monat vorher bestanden, ändert das daran nichts. Wer früh anfängt, ist entsprechend früher durch.

Die Prüfungsbescheinigung wird grundsätzlich nur in Deutschland anerkannt. Österreich erkennt sie als Ausnahme bis zum 18. Geburtstag an – die deutsche Nachfrist gilt dort nicht: Ab 18 brauchst du in Österreich den Kartenführerschein.

Eingetragene Fahrzeugbeschränkungen gelten im Ausland genauso wie hier.

Vor der Reise klären

Wenn eine Auslandsfahrt ansteht, fragt vorher bei der Führerscheinstelle oder beim ADAC nach. Die Regelungen einzelner Länder ändern sich, und eine Fahrt ohne gültige Erlaubnis ist im Ausland deutlich unangenehmer als zu Hause.

Ehrlich gesagt

Verstöße und Probezeit

Fahren ohne eingetragene Begleitperson. Das ist kein kleines Vergehen: Bußgeld, ein Punkt – und die Fahrerlaubnis wird widerrufen. Die Behörde hat dabei keinen Ermessensspielraum. Sie lebt auch am 18. Geburtstag nicht von selbst wieder auf: Du musst sie neu beantragen, und das geht nur mit dem Nachweis über ein Aufbauseminar. Zusätzlich verlängert sich die Probezeit um zwei Jahre.

Alkohol und Cannabis. Für dich gilt beides nicht: null Alkohol und kein Cannabis. Seit 2024 fasst das Gesetz beide Stoffe in einer Vorschrift zusammen. Sie gilt während der gesamten Probezeit und zusätzlich für alle unter 21 Jahren. Den allgemeinen THC-Grenzwert für Erwachsene kannst du dabei vergessen – er gilt für dich nicht.

Und die kleinen Sachen?

Nicht jeder Verstoß hat Folgen für die Probezeit. Unterschieden wird zwischen schwerwiegenden Verstößen (zum Beispiel erhebliche Geschwindigkeits-, Rotlicht-, Abstands- oder Handynutzungsverstöße – die genaue Einordnung hängt vom konkreten Verstoß ab) und weniger schwerwiegenden (etwa abgefahrene Reifen). Ein schwerwiegender Verstoß oder zwei weniger schwerwiegende lösen die erste Stufe aus: Aufbauseminar und Verlängerung der Probezeit auf vier Jahre. Ein Parkverstoß gehört nicht dazu.

Für Eltern

Haftung, Versicherung und die Frage, die alle stellen

Die häufigste Elternfrage: Was passiert, wenn etwas passiert? Ob und zu welchen Bedingungen der junge Fahrer mitversichert ist, hängt vom jeweiligen Versicherungsvertrag ab. Meldet BF17 deshalb vor der ersten Fahrt eurer Versicherung.

Viele Versicherer bieten für begleitetes Fahren günstigere Bedingungen an. Fragt ausdrücklich danach, es wird nicht immer von selbst angeboten.

Die Begleitperson haftet nicht wie ein Fahrlehrer. Verantwortlich für das Fahrzeug bist du selbst.

Was sich in der Praxis bewährt

Sprecht vorher ab, wie ihr euch verständigt: Wer sagt was, und wann? Viele Konflikte im Auto entstehen nicht aus Fahrfehlern, sondern aus Kommentaren zur falschen Zeit. Und fangt mit ruhigen Strecken an – der Frankfurter Berufsverkehr ist kein guter Einstieg.

Deine Fahrschule

Warum FAHRPLAN

  • Theorieunterricht von Montag bis Freitag – du wartest nicht auf den Beginn eines neuen Kurses, sondern steigst ein, wann es neben der Schule passt
  • Ein großes, erfahrenes Fahrlehrerteam – dadurch bekommst du regelmäßige Fahrtermine, auch nachmittags
  • Vier Standorte in Frankfurt – du wählst frei, wo du dich anmeldest und übst
  • Automatik und Schaltung – ist euer Familienauto ein Automatikwagen, prüfst du auf Automatik – ob als B197 mit Schaltberechtigung oder als B78 ohne, besprechen wir mit euch. Beides lässt sich mit BF17 verbinden
  • Wir melden dich erst zur Prüfung an, wenn es wirklich sitzt – nicht nach Stundenplan, sondern wenn du bereit bist
  • Erfahrung im Frankfurter Verkehr – Straßenbahnen, Radfahrer, mehrspurige Abbiegespuren: Das übst du dort, wo du später mit deinen Eltern fährst

Gut zu wissen

Häufige Fragen zu BF17

Die Fragen, die uns Jugendliche und Eltern in der Beratung am häufigsten stellen.

Ja. Weitere Personen können nachträglich bei der Führerscheinstelle beantragt werden. Begleiten dürfen sie erst, nachdem die Behörde sie geprüft und offiziell in den gültigen Nachweis aufgenommen hat. Dafür fällt je Person eine Gebühr an; die Höhe ist regional unterschiedlich.

Die Begleitperson muss unter 0,5 Promille bleiben. Bei 0,5 Promille oder mehr darf sie nicht begleiten; dasselbe gilt ab 0,25 mg/l Alkohol in der Atemluft. Bei einem THC-Wert von 3,5 ng/ml oder mehr im Blutserum darf sie ebenfalls nicht begleiten. Beim THC-Wert gilt eine Ausnahme für die bestimmungsgemäße Einnahme eines für den konkreten Krankheitsfall ärztlich verschriebenen Arzneimittels; für Alkohol gibt es diese Ausnahme nicht. Bei tatsächlicher Fahruntüchtigkeit darf ohnehin weder gefahren noch begleitet werden. Beides steht ausdrücklich in der Fahrerlaubnis-Verordnung. Wichtig: Erfüllt die Begleitperson die Voraussetzungen nicht mehr, fehlt es an einer wirksamen Begleitung – und die Folge trifft dich, nicht sie.

Ja, solange eine eingetragene Begleitperson dabei ist. Bedenkt aber: Mitfahrer lenken ab, besonders am Anfang.

Deine Prüfungsbescheinigung und deinen Personalausweis – die Bescheinigung trägt kein Lichtbild, du weist dich zusätzlich damit aus. Deine Begleitperson muss ihren gültigen Führerschein mitführen und auf Verlangen aushändigen.

Mit jedem Fahrzeug, das zur Klasse B und zu deinen eingetragenen Berechtigungen passt – deine Erlaubnis hängt nicht an einem bestimmten Auto. Hast du B78, muss es ein von der Automatikbeschränkung umfasstes Fahrzeug sein. Kläre bei fremden Autos aber vorher, ob du über deren Versicherung mitfährst.

Die Ausbildung ist dieselbe. Zusätzlich fällt die Gebühr der Behörde für die Eintragung der Begleitpersonen an; ihre Höhe legt die Führerscheinstelle fest. Was bei dir zusammenkommt, besprechen wir in der Beratung.

Kostenlos und unverbindlich

Lass dich persönlich beraten

Wir rufen dich zurück und besprechen alles Weitere – oder du kommst einfach direkt vorbei. Ob du dich anmeldest, entscheidest allein du.

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