Klasse B197
Merkmale und Spezifikation für Klasse B197
Merkmale
Für die Fahrerlaubnis der Klasse B (incl. bF17) wird zukünftig die Möglichkeit geschaffen, trotz praktischer Fahrerlaubnisprüfung auf einem Fahrzeug ohne Schaltgetriebe die Fahrerlaubnis unbeschränkt zu erteilen
Ausbildung
- Der Fahrschüler absolviert eine in die Ausbildung integrierte Schulung auf einem Fahrzeug mit Schaltgetriebe
- Die Schulung umfasst mindestens 10 Unterrichtseinheiten à 45 Minuten im Realverkehr
- Ziel der Schulung ist der sichere Umgang der Schülers mit einem Fahrzeug mit Schaltgetriebe
- Nachweisen muss der Schüler dies im Rahmen einer Testfahrt von mindestens 15 Minuten Fahrzeit mit dem Fahrlehrer. Diese Fahrt muss innerorts und außerorts stattfinden
- Der Fahrlehrer bzw. die Fahrschule stellt eine Bescheinigung aus, welche die Teilnahme an der Schulung und das Bestehen des Tests bestätigt. Die Bescheinigung wird bei der praktischen Prüfung (auf einem Automatikfahrzeug) vorgelegt.
- Der Nachweis erfolgt durch die Eintragung der Schlüsselzahl 197 im zugehörigen Feld der Klasse B im Führerschein
- Die Schlüsselzahl 197 sagt aus, dass die Prüfung auf einem Fahrzeug ohne Schaltgetriebe mit Automatikgetriebe abgelegt wurde
- Die Fahrerlaubnis B197 ist auch im Ausland gültig
- Bei einer Erweiterung der Klasse B197 muss die Aufstiegsprüfung auf einem Fahrzeug mit Schaltgetriebe stattfinden (z.B. Erweiterung der Klasse B197 auf die Klasse BE)