Ratgeber · Führerschein-Umtausch

Musst du deinen alten Führerschein umtauschen, bis wann gilt deine Frist und was brauchst du dafür?

Alle Führerscheine, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, müssen gegen den aktuellen EU-Kartenführerschein getauscht werden. Das betrifft den grauen und den rosa Papierführerschein genauso wie ältere Kartenführerscheine ohne Ablaufdatum. Die Fristen sind gestaffelt und in der Fahrerlaubnis-Verordnung festgelegt. Hier findest du alle Fristen als Tabelle, den Ablauf, die Kosten und die Antwort auf die Frage, was bei einer verpassten Frist passiert.

Geprüft: September 2026

Zuletzt aktualisiert am 17. September 2026.

Du hast einen ausländischen Führerschein?

Wenn du einen ausländischen Führerschein in Deutschland umschreiben (umtauschen) lassen möchtest, gelten andere Regeln. Alles dazu erklärt unser Ratgeber Ausländischen Führerschein umschreiben.

Kurz gesagt

  • Umtauschen musst du jeden Führerschein, der vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurde.
  • Beim Papierführerschein zählt dein Geburtsjahr, beim Kartenführerschein das Ausstellungsjahr.
  • Alle Fristen für Papierführerscheine sind abgelaufen – außer für Menschen, die vor 1953 geboren sind.
  • Die nächste Frist endet am 19. Januar 2027 für Kartenführerscheine aus den Jahren 2002 bis 2004.
  • Getauscht wird nur das Dokument: Deine Fahrerlaubnis bleibt bestehen, eine Prüfung ist nicht nötig.
  • Der neue Führerschein ist 15 Jahre gültig und kostet in der Regel 26,50 Euro Gebühr.
19.01.2027endet die Frist für Kartenführerscheine aus 2002 bis 2004.
15Jahre ist der neue Kartenführerschein gültig.
26,50 €Gebühr fallen in der Regel an, ohne Foto und Versand.
10 €Verwarnungsgeld drohen bei einer Fahrt mit ungültigem Führerschein.

Fristenrechner: Bis wann musst du umtauschen?

Welche Frist gilt für dich? Die Umtausch-Tabelle

Die Umtauschfristen stehen in Anlage 8e der Fahrerlaubnis-Verordnung. Welche Frist für dich gilt, hängt davon ab, welche Art von Führerschein du hast. Nach Ablauf der Frist verliert dein altes Dokument seine Gültigkeit.

Stand 17. September 2026:

Alle Umtauschfristen für Papierführerscheine sind abgelaufen – außer bei Geburtsjahr vor 1953 (19. Januar 2033). Auch Kartenführerscheine aus den Jahren 1999 bis 2001 hätten bereits umgetauscht sein müssen (19. Januar 2026). Hast du einen dieser Führerscheine noch nicht umgetauscht, beantrage den Umtausch jetzt – deine Fahrerlaubnis bleibt bestehen, es droht aber ein Verwarnungsgeld von 10 Euro.

Welchen Führerschein hast du?

Art des FührerscheinsAusgestelltWas für die Frist zählt
grauer oder rosa Papierführerscheinbis 31. Dezember 1998dein Geburtsjahr
Kartenführerschein ohne Eintrag in Feld 4b1. Januar 1999 bis 18. Januar 2013das Ausstellungsjahr in Feld 4a
Kartenführerschein mit Ablaufdatum in Feld 4bab 19. Januar 2013kein Pflichtumtausch, sondern Erneuerung zum Datum in Feld 4b

Kartenführerschein ohne Ablaufdatum (ausgestellt vom 1. Januar 1999 bis 18. Januar 2013)

Seit dem 1. Januar 1999 gibt es den Führerschein im Scheckkartenformat. Die bis zum 18. Januar 2013 ausgestellten Karten tragen noch kein Ablaufdatum – trotzdem müssen auch sie umgetauscht werden. Hier zählt das Ausstellungsjahr des Führerscheins.

AusstellungsjahrUmtausch bisStand September 2026
1999 bis 200119. Januar 2026Frist abgelaufen
2002 bis 200419. Januar 2027Nächste Frist
2005 bis 200719. Januar 2028Frist läuft noch
200819. Januar 2029Frist läuft noch
200919. Januar 2030Frist läuft noch
201019. Januar 2031Frist läuft noch
201119. Januar 2032Frist läuft noch
2012 bis 18. Januar 201319. Januar 2033Frist läuft noch

Ausnahme: Wer vor 1953 geboren ist, muss seinen Führerschein erst bis zum 19. Januar 2033 umtauschen – unabhängig davon, ob es ein Papier- oder ein Kartenführerschein ist und wann er ausgestellt wurde.

So findest du das richtige Datum: Maßgeblich ist das Ausstellungsdatum in Feld 4a auf der Vorderseite deines Kartenführerscheins. Die Daten in Feld 10 geben dagegen an, seit wann du die einzelnen Klassen besitzt.

Papierführerschein (grau oder rosa, ausgestellt bis Ende 1998)

Auf grauen und rosa Papierführerscheinen steht kein Umtauschdatum. Die Frist ergibt sich allein aus der Fahrerlaubnis-Verordnung und richtet sich nach deinem Geburtsjahr, weil das Ausstellungsdatum auf den alten Papierführerscheinen häufig nicht mehr erkennbar ist. Das gilt auch für Führerscheine aus der ehemaligen DDR.

Dein GeburtsjahrUmtausch bisStand September 2026
vor 195319. Januar 2033Frist läuft noch
1953 bis 195819. Juli 2022Frist abgelaufen
1959 bis 196419. Januar 2023Frist abgelaufen
1965 bis 197019. Januar 2024Frist abgelaufen
1971 oder später19. Januar 2025Frist abgelaufen
Ältere Frau hält einen alten rosa Papierführerschein in den Händen, daneben liegt eine neue Führerscheinkarte
Beim grauen und rosa Papierführerschein richtet sich die Umtauschfrist nach deinem Geburtsjahr.

Kartenführerschein ab 19. Januar 2013: 15 Jahre gültig

Führerscheine, die seit dem 19. Januar 2013 ausgestellt werden, sind von vornherein auf 15 Jahre befristet. Das Ablaufdatum steht in Feld 4b. Diese Karten fallen nicht unter den Pflichtumtausch, müssen aber nach Ablauf erneuert werden: Ist die Gültigkeit abgelaufen, beantragst du einen neuen Führerschein. Auch jeder neue Führerschein aus dem Umtausch ist 15 Jahre gültig.

Warum wird das Dokument überhaupt befristet?

Die EU-Führerscheinrichtlinie 2006/126/EG verlangt, dass bis zum 19. Januar 2033 alle Führerscheine ihren Anforderungen entsprechen. Zuvor waren in der EU mehr als 110 verschiedene Führerscheinmuster gültig, teils jahrzehntealte Dokumente, die sich leichter fälschen ließen. Mit der regelmäßigen Erneuerung können neue Schutzmerkmale gegen Fälschungen eingesetzt werden. Laut Bundesverkehrsministerium dient die Befristung auf 15 Jahre außerdem dazu, Lichtbild und gegebenenfalls Namen aktuell zu halten.

Wichtig ist der Unterschied zwischen Dokument und Fahrerlaubnis: Befristet wird nur der Führerschein als Dokument. Die Fahrerlaubnis für Pkw und Motorrad, also die Klassen AM, A1, A2, A, B und BE, bleibt unbefristet. Anders ist es bei Lkw und Bus: Die Fahrerlaubnis der Klassen C und D gilt höchstens fünf Jahre und muss aktiv verlängert werden.

Umtausch, Verlängerung oder Umschreibung?

  • Umtausch: Du tauschst einen alten deutschen Führerschein gegen das aktuelle EU-Dokument. Darum geht es auf dieser Seite.
  • Verlängerung: Die Fahrerlaubnis der Lkw- und Busklassen C und D ist befristet und muss verlängert werden. Mehr dazu im Ratgeber Führerscheinverlängerung.
  • Umschreibung eines ausländischen Führerscheins: Du lässt einen ausländischen Führerschein in einen deutschen umschreiben. Mehr dazu im Ratgeber Ausländischen Führerschein umschreiben.

So läuft der Führerschein-Umtausch ab

  1. Frist prüfen: Schau in den Tabellen oben nach, bis wann dein Führerschein getauscht sein muss. Beantrage den Umtausch rechtzeitig, denn der neue Führerschein sollte zum Stichtag bereits vorliegen. Warte nicht auf ein Schreiben: Ob die Behörde dich anschreibt, entscheidet sie selbst.
  2. Zuständige Behörde finden: Zuständig ist die Fahrerlaubnisbehörde an deinem Hauptwohnsitz, in manchen Städten auch das Bürgeramt. Viele Behörden vergeben Termine online, einige bieten auch einen Online-Antrag an.
  3. Unterlagen zusammenstellen: Du brauchst in der Regel deinen Ausweis, ein biometrisches Passfoto und deinen alten Führerschein. Die vollständige Liste findest du unten.
  4. Karteikartenabschrift besorgen, falls nötig: Wurde dein Papierführerschein nicht von der Behörde an deinem heutigen Wohnort ausgestellt, brauchst du eine Karteikartenabschrift der Behörde, die ihn ursprünglich ausgestellt hat. Sie lässt sich per Post, telefonisch oder online anfordern.
  5. Antrag stellen und Gebühr zahlen: Spätestens wenn du den neuen Führerschein erhältst, wird dein alter eingezogen oder ungültig gemacht. Auf Wunsch darfst du ihn entwertet behalten.
  6. Neuen Führerschein erhalten: Der neue Kartenführerschein wird von der Bundesdruckerei hergestellt. Du holst ihn ab oder lässt ihn dir gegen Aufpreis direkt zuschicken.

Wie lange die Bearbeitung dauert, hängt von deiner Behörde ab. Hamburg nennt zum Beispiel höchstens vier Wochen, München bis zu 14 Wochen. Nicht vollständige Unterlagen verlängern die Bearbeitung.

Älterer Mann reicht am Schalter eines Bürgeramts seine Unterlagen für den Führerschein-Umtausch ein
Den Umtausch beantragst du bei der Fahrerlaubnisbehörde an deinem Hauptwohnsitz, in manchen Städten auch im Bürgeramt.

Diese Unterlagen brauchst du

  • Personalausweis oder Reisepass
  • ein aktuelles biometrisches Passfoto
  • deinen bisherigen Führerschein im Original
  • eine Karteikartenabschrift, wenn dein Papierführerschein von einer anderen Behörde ausgestellt wurde
  • einen aktuellen Sehtest, wenn du eine Brillenauflage streichen lassen möchtest

Eine ärztliche Untersuchung, einen Sehtest oder eine neue Prüfung brauchst du für den Umtausch selbst nicht – außer du möchtest mit über 50 Jahren die Klasse CE mit Schlüsselzahl 79 behalten. Mehr zum Sehtest liest du im Ratgeber Sehtest für den Führerschein: Kosten, Ablauf und Gültigkeit.

Frau legt Passfoto, Ausweis und Unterlagen für den Führerschein-Umtausch in eine Dokumentenmappe
Ausweis, biometrisches Passfoto und alter Führerschein: Mehr brauchst du für den Umtausch in der Regel nicht.

Was kostet der Führerschein-Umtausch?

Die Gebühren sind in der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) geregelt. Laut Bundesverkehrsministerium fallen grundsätzlich 25,50 Euro für den Umtausch und 1,00 Euro für die Registereintragung an, zusammen also 26,50 Euro. Diesen Betrag nennen zum Beispiel auch Berlin und München.

KostenpunktBetrag
Gebühr für den Umtausch (GebOSt Nr. 202.5)25,50 Euro
Eintragung ins Zentrale Fahrerlaubnisregister (GebOSt Nr. 126.2)1,00 Euro
Direktversand nach Hause (optional)je nach Behörde, zum Beispiel 6,32 Euro in Berlin und 6,30 Euro in Hamburg
besonders hoher Aufwand bei der Feststellung deiner Fahrerlaubnisklassen (GebOSt Nr. 202.6)10,20 bis 30,70 Euro zusätzlich
biometrisches Passfotoje nach Anbieter

Hinweis zu den Kosten: Die tatsächlichen Beträge und die Zahlungswege nennt dir deine Fahrerlaubnisbehörde. Einige Behörden bieten zusätzlich eine kostenpflichtige Expressherstellung an.

Frist verpasst – was jetzt?

Ist deine Umtauschfrist abgelaufen, ist dein alter Führerschein kein gültiges Dokument mehr. Deine Fahrerlaubnis verlierst du dadurch aber nicht: Du darfst die Fahrzeuge deiner Klassen weiterhin fahren.

Beim Fahren musst du allerdings einen gültigen Führerschein dabeihaben. Wer mit einem abgelaufenen Dokument kontrolliert wird, muss mit einem Verwarnungsgeld von 10 Euro rechnen.

Das solltest du jetzt tun:

  • Beantrage den Umtausch so schnell wie möglich – das geht auch nach Ablauf der Frist.
  • Plane genug Zeit ein: Manche Behörden, etwa München, weisen darauf hin, dass sich die Bearbeitung nach Fristablauf deutlich verzögern kann.

Sonderfälle beim Umtausch

Alte Führerscheinklassen 2 und 3

Deine Fahrerlaubnis bleibt beim Umtausch im bisherigen Umfang bestehen. Die alten Klassen werden nach Anlage 3 der Fahrerlaubnis-Verordnung in die heutigen Klassen übertragen. Aus der alten Klasse 3 werden unter anderem die Klassen B, BE, C1 und C1E, dazu die Klasse CE mit der Schlüsselzahl 79 für Züge, die bisher unter die Klasse 3 fielen.

Die Klassen C1 und C1E werden bei der Umstellung der alten Klasse 3 nicht befristet. Die eingeschränkte Klasse CE mit der Schlüsselzahl 79 gilt dagegen nur bis zu deinem 50. Geburtstag; danach kann sie nach den Regeln für Lkw-Klassen verlängert werden. Bist du bereits älter als 50, wird sie beim Umtausch nur eingetragen, wenn du deine Eignung mit einer ärztlichen und einer augenärztlichen Untersuchung nachweist. B, BE, C1 und C1E bekommst du auch ohne diesen Nachweis. Bei der alten Klasse 2 werden die Klassen C und CE ebenfalls bis zum 50. Geburtstag befristet. Diese Befristungen entstehen nicht durch den Umtausch, sie werden im neuen Führerschein nur sichtbar.

Aus der alten Klasse 3 werden außerdem Motorradklassen eingetragen. In welchem Umfang, hängt vom Erteilungsdatum ab: Wurde die Klasse 3 vor dem 1. Dezember 1954 erteilt, umfasst sie auch die Klassen A, A2 und A1 ohne Einschränkung. Wurde sie vor dem 1. April 1980 erteilt, umfasst sie die Klasse A1, die Klasse A gilt dann aber nur für dreirädrige Fahrzeuge (Schlüsselzahlen 79.03 und 79.04). Wurde sie ab dem 1. April 1980 erteilt, gelten die Klassen A und A1 nur für dreirädrige Fahrzeuge. Für das Saarland gelten teils abweichende Stichtage.

Rosa Führerschein: behalten und Nachteile

Deinen rosa oder grauen Führerschein darfst du auf Wunsch behalten, nachdem die Behörde ihn entwertet hat. Beim Umtausch geht keine Berechtigung verloren: Deine alten Klassen werden in die heutigen Klassen übertragen. Neu ist nur, dass das Dokument nach 15 Jahren erneuert werden muss. Ein Vorteil: Einen Internationalen Führerschein bekommst du nur mit einem Kartenführerschein, nicht mit einem Papierführerschein.

Führerschein verloren

Ist dein alter Führerschein verloren gegangen oder zerstört, musst du den Verlust unverzüglich anzeigen und dir ein Ersatzdokument ausstellen lassen. Die Behörde prüft dann anhand der Register, welche Fahrerlaubnis du besitzt. Wer einen Verlust nicht unverzüglich anzeigt, riskiert ebenfalls ein Verwarnungsgeld von 10 Euro.

Wohnsitz im Ausland

Auch Deutsche, die im Ausland leben, müssen ihren Führerschein umtauschen, wenn sie in Deutschland fahren möchten. Wer in einem EU- oder EWR-Staat wohnt, wendet sich an die Führerscheinbehörde an seinem Wohnort. Wer außerhalb der EU und des EWR lebt, kann sich an jede deutsche Fahrerlaubnisbehörde wenden – empfohlen wird die Behörde, die den Führerschein ausgestellt hat. Den neuen Führerschein bekommst du dann über die deutsche Auslandsvertretung.

Hast du einen ausländischen Führerschein, gilt nicht der Umtausch, sondern die Umschreibung. Wie sie abläuft, erklärt der Ratgeber Ausländischen Führerschein umschreiben.

Lkw- und Busführerschein

Für die Klassen C und D gelten eigene Fristen, weil hier die Fahrerlaubnis selbst befristet ist. Was du dafür brauchst, erklärt der Ratgeber Führerscheinverlängerung.

Häufige Fragen zum Führerschein-Umtausch

Welches Geburtsjahr muss den Führerschein umtauschen?

Beim Papierführerschein entscheidet das Geburtsjahr. Für alle, die 1953 oder später geboren sind, sind die Fristen bereits abgelaufen. Wer vor 1953 geboren ist, hat bis zum 19. Januar 2033 Zeit. Beim Kartenführerschein zählt dagegen nicht das Geburtsjahr, sondern das Ausstellungsjahr.

Muss ich meinen Kartenführerschein von 2005 umtauschen?

Ja. Kartenführerscheine, die in den Jahren 2005 bis 2007 ausgestellt wurden, müssen bis zum 19. Januar 2028 umgetauscht sein. Auch wenn auf deiner Karte kein Ablaufdatum steht, ist der Umtausch Pflicht.

Wann muss ich umtauschen, wenn kein Ablaufdatum auf dem Führerschein steht?

Dann richtet sich die Frist nach der Tabelle oben: beim Papierführerschein nach deinem Geburtsjahr, beim Kartenführerschein ohne Eintrag in Feld 4b nach dem Ausstellungsjahr in Feld 4a.

Welche Führerscheine sind 2026 nicht mehr gültig?

Seit Ablauf des 19. Januar 2026 sind Kartenführerscheine aus den Jahren 1999 bis 2001 nicht mehr gültig. Schon vorher abgelaufen sind alle Papierführerscheine von Menschen, die 1953 oder später geboren sind. Nach dem 19. Januar 2027 folgen die Kartenführerscheine aus den Jahren 2002 bis 2004.

Wie lange ist der rosa Führerschein noch gültig?

Das hängt von deinem Geburtsjahr ab. Bist du 1953 oder später geboren, ist dein rosa oder grauer Papierführerschein bereits ungültig. Bist du vor 1953 geboren, bleibt er bis zum 19. Januar 2033 gültig.

Ist es Pflicht, den Führerschein umzutauschen?

Ja. Nach Ablauf deiner Frist ist das alte Dokument ungültig. Deine Fahrerlaubnis bleibt zwar bestehen, beim Fahren musst du aber einen gültigen Führerschein dabeihaben – sonst droht ein Verwarnungsgeld von 10 Euro. Deshalb musst du einen neuen Führerschein beantragen, es sei denn, du verzichtest auf die Fahrerlaubnis.

Was kostet der Führerschein-Umtausch?

In der Regel 26,50 Euro: 25,50 Euro Gebühr nach Nummer 202.5 und 1,00 Euro nach Nummer 126.2 der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr. Lässt du dir den Führerschein zuschicken, kommen Versandkosten hinzu – das Bundesverkehrsministerium nennt 6,50 Euro, einzelne Behörden weichen davon ab. Das biometrische Passfoto bezahlst du je nach Anbieter zusätzlich.

Brauche ich eine Karteikartenabschrift?

Nur wenn dein Papierführerschein nicht von der Fahrerlaubnisbehörde deines heutigen Wohnorts ausgestellt wurde. Die Abschrift bekommst du bei der Behörde, die den Führerschein ursprünglich ausgestellt hat – per Post, telefonisch oder oft auch online. Manche Behörden fordern sie auch selbst an, das kann die Bearbeitung verzögern.

Muss ich beim Umtausch eine Prüfung oder einen Sehtest machen?

Nein. Der Umtausch ist ein reiner Dokumentenwechsel. Eine neue Fahrprüfung, ein Sehtest oder eine ärztliche Untersuchung sind dafür nicht nötig. Nur wer über 50 ist und die Klasse CE mit Schlüsselzahl 79 aus der alten Klasse 3 behalten möchte, muss seine Eignung ärztlich nachweisen. Für die Verlängerung der Lkw- und Busklassen gelten eigene Regeln.

Wie viele Passbilder brauche ich für den Umtausch?

Du brauchst ein aktuelles biometrisches Passfoto. Manche Behörden verlangen ausdrücklich ein Foto auf Papier.

Kann ich den Führerschein online umtauschen?

Das hängt von deiner Fahrerlaubnisbehörde ab. Einige Städte und Länder bieten einen Online-Antrag an, andere nur einen Termin vor Ort. Auskunft gibt deine zuständige Behörde.

Darf ich meinen alten Führerschein behalten?

Ja, auf Wunsch. Die Behörde macht ihn vorher sichtbar und dauerhaft ungültig. Bei einem Kartenführerschein geschieht das durch eine Lochung in der unteren rechten Ecke.

Kann ich weiterfahren, bis der neue Führerschein da ist?

Deine Fahrerlaubnis bleibt auch nach Ablauf der Umtauschfrist bestehen. Hast du einen ab 1999 ausgestellten Kartenführerschein, kann die Behörde auf Antrag zusammen mit dem neuen Führerschein einen befristeten Gültigkeitsaufkleber auf deine alte Karte kleben. Damit gilt sie befristet weiter, längstens bis zur Zustellung des neuen Führerscheins und nur in Deutschland.

Ändert die neue EU-Führerscheinrichtlinie die Umtauschfristen?

Nein, nicht nach heutigem Stand. Auch die neue Richtlinie (EU) 2025/2205 hält am 19. Januar 2033 als Enddatum für den Umtausch fest. In Deutschland gelten weiterhin die Fristen der Fahrerlaubnis-Verordnung.

Rechtsgrundlagen: § 24a und Anlage 8e der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) für die Umtauschfristen, außerdem §§ 4, 6, 23, 25, 25a, 73 und 76 sowie Anlage 3 FeV, Nummern 202.5 und 126.2 der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) und Nummern 168 und 168a des Bußgeldkatalogs. Die neue EU-Führerscheinrichtlinie (EU) 2025/2205 hält am 19. Januar 2033 als Enddatum für den Umtausch fest.