Ausländischer Führerschein · Fahrschule FAHRPLAN Frankfurt
Ausländischen Führerschein in Frankfurt umschreiben
Hier erfährst du vor allem, was bei der Umschreibung eines ausländischen Pkw-Führerscheins der Klasse B gilt, welche Prüfungen erforderlich sein können und wann du eine Fahrschule brauchst.
Die Anerkennung, die Einstufung nach Anlage 11 und die Erteilung des deutschen Führerscheins entscheidet allein die Führerscheinstelle. FAHRPLAN unterstützt dich, wenn Prüfungen erforderlich sind: mit Theorievorbereitung, Einschätzungsfahrt, praktischer Vorbereitung, Prüfungsanmeldung und Prüfungsfahrzeug. Auch bei Motorradklassen unterstützen wir dich.
Schnell-Check · Die drei Fälle · Sonderfälle · Sechsmonatsregel · Ablauf · Unterlagen · Prüfungen · Kosten · Fragen · Anfrage
In einer Minute eingeordnet
Schnell-Check: Was gilt für deinen Führerschein?
Wähle einfach dein Ausstellungsland – du bekommst sofort die Antwort für den Pkw-Führerschein (Klasse B), zusammen mit den Voraussetzungen, die dafür gelten müssen, und den nächsten Schritten.
Tippe die ersten Buchstaben – die Antwort erscheint sofort.
Unverbindliche Orientierung – sie ersetzt keine Entscheidung der Führerscheinstelle. Datenbasis: Anlage 11 FeV; Ukraine: VO (EU) 2022/1280. Rechtsstand geprüft am 02.08.2026.
Das System dahinter
Die drei Fallgruppen im Überblick
EU / EWR
Anerkennung: gilt weiter · Umschreibung: meist freiwillig · Prüfungen: keine · Fahrschule: nicht nötig.
Ausnahmefälle des § 28 Abs. 4 FeV (z. B. früherer Entzug in Deutschland) prüft die Behörde.
Anlage 11
Anerkennung: 6 Monate nach Wohnsitz · Umschreibung: nötig · Prüfungen: je nach Staat/Region/Klasse keine, eine oder beide · Fahrschule: bei praktischer Prüfung erforderlich; bei reiner Theorieprüfung bereitest du dich selbst vor oder nutzt unsere Unterstützung – der Ablauf hängt vom Verfahren ab.
Sonstiger Drittstaat
Anerkennung: 6 Monate nach Wohnsitz · Umschreibung: nötig · Prüfungen: Theorie und Praxis · Fahrschule: ja – ohne Pflichtstunden, aber mit ehrlicher Prüfungsvorbereitung.
Bitte nicht übersehen
Besondere Regeln für einzelne Herkunftsländer
Vereinigtes Königreich: kein EU-Fall mehr, steht aber in Anlage 11 – Umtausch ohne Prüfungen, laut Bundesverkehrsministerium binnen sechs Monaten nach Wohnsitznahme.
Schweiz: Anlage 11 mit voller Erleichterung – Umtausch ohne Prüfungen, Sechsmonatsregel beachten.
USA, Kanada & Australien: Die genaue Einordnung nach Anlage 11 kann vom Bundesstaat, von der Provinz oder vom Territorium abhängen. Das Ausstellungsland allein reicht deshalb nicht immer aus – nutze den Schnell-Check mit Regionsauswahl.
Die wichtigste Frist
Die Sechsmonatsregel für Drittstaaten
Ab Begründung deines ordentlichen Wohnsitzes wird eine gültige Drittstaaten-Fahrerlaubnis noch sechs Monate anerkannt (§ 29 FeV) – der Schnell-Check oben rechnet dir dein voraussichtliches Fristende aus. Der Antrag allein verlängert die Frist nicht; wer danach ohne deutsche Fahrerlaubnis fährt, macht sich strafbar. Verlängerung um bis zu sechs Monate: nur bei glaubhaft höchstens zwölf Monaten Aufenthalt. Ein späterer Antrag bleibt möglich – fahren darfst du bis zur Erteilung nicht mehr.
Klare Rollen
Das entscheidet die Führerscheinstelle – dabei unterstützt FAHRPLAN
Die Führerscheinstelle entscheidet
- Anerkennung deines ausländischen Führerscheins
- Einstufung nach Anlage 11 und Prüfungspflicht
- notwendige Unterlagen und Fristen
- Klassen, Auflagen und Schlüsselzahlen
- Erteilung des deutschen Führerscheins
Dabei unterstützt FAHRPLAN
- Einordnung deines Prüfauftrags
- Theorievorbereitung mit Lern-App und kostenlosem Vortest
- Einschätzungsfahrt und praktische Vorbereitung
- Prüfungsanmeldung und Prüfungsfahrzeug (Automatik oder Schaltung)
- Beratung zu Schaltung, Automatik, B78 und B197
Schritt für Schritt
So läuft die Umschreibung in Frankfurt
| Schritt | Das passiert |
|---|---|
| 1 · Fall klären | Schnell-Check oben nutzen; bei Anlage-11-Fragen zusätzlich der von Frankfurt verlinkte Länder-Check (zur Orientierung – verbindlich entscheidet die Behörde). |
| 2 · Unterlagen sammeln | Je nach Fallgruppe (siehe unten) – Übersetzung und Passbild früh organisieren. |
| 3 · Antrag stellen | Nur direkt bei der Führerscheinstelle, Am Römerhof 19, mit persönlicher Vorsprache – nicht im Bürgeramt, und eine Online-Antragstellung gibt es für die Umschreibung nicht. Online buchst du nur den Termin: Termin online buchen. Bei sonstigen Drittstaaten außerhalb der Anlage 11 gehört in Frankfurt regelmäßig der Fahrschulantrag dazu – das von uns ausgefüllte und gestempelte Formular; bei Anlage-11-Fällen richtet sich der Ablauf nach der Einstufung. |
| 4 · Einstufung abwarten | Die Behörde legt fest, welche Prüfungen du brauchst (Prüfauftrag an den TÜV). Ohne Prüfungen endet dein Weg hier – du bekommst den deutschen Führerschein gegen Abgabe des ausländischen. |
| 5 · Gezielt vorbereiten | Nur bei Prüfungspflicht: Ist allein die Theorie nötig, bereitest du dich selbst vor oder nutzt Lern-App und kostenlosen Vortest; bei praktischer Prüfung begleiten wir dich ab der Einschätzungsfahrt – genau so viel, wie du wirklich brauchst. |
| 6 · Prüfungen und Führerschein | Du absolvierst nur die Prüfungen, die in deinem Prüfauftrag stehen – sind Theorie und Praxis erforderlich, muss die Theorieprüfung zuerst bestanden sein. Danach erteilt die Führerscheinstelle die deutsche Fahrerlaubnis. |
Fallabhängig, nicht pauschal
Unterlagen nach Fallgruppe
EU / EWR
Einen gültigen EU-/EWR-Führerschein musst du in der Regel nicht sofort umschreiben – ein Umtausch wird u. a. bei Ablauf, Verlust oder durch die gesetzlichen Umtauschfristen älterer Dokumente nötig. Dann typischerweise:
- Personalausweis oder Reisepass – legst du einen Reisepass vor und hast keine aktuelle Meldebestätigung dabei, kann je nach Verfahren eine gebührenpflichtige Meldeabfrage erforderlich werden
- gültiger ausländischer Führerschein im Original + Kopie
- ein biometrisches Passbild (35 × 45 mm)
- gültiger Aufenthaltstitel, wenn du nicht EU-/EWR-Bürger bist
- Übersetzung in der Regel nicht nötig – bei alten Papierführerscheinen (bekannt vor allem aus Griechenland) und in besonderen Einzelfällen kann die Führerscheinstelle jedoch eine Übersetzung oder weitere Nachweise verlangen; kläre das am besten vor deinem Termin
- mögliche zusätzliche Nachweise im Einzelfall
Anlage-11-Staaten
- Personalausweis oder Reisepass – bei Vorlage eines Reisepasses verlangt Frankfurt zusätzlich eine aktuelle Meldebescheinigung (nicht älter als 3 Monate). Informiere dich vor deinem Termin bei der Führerscheinstelle, ob in deinem persönlichen Fall weitere Meldedaten oder Nachweise erforderlich sind
- ausländischer Führerschein im Original + Kopie
- ein biometrisches Passbild (35 × 45 mm)
- Übersetzung – Frankfurt führt sie standardmäßig auf; nötig, sofern der Führerschein nicht auf Deutsch abgefasst ist (beeidigte Übersetzer, amtliche Suche; bei Ukraine-Schutzstatus nicht verlangt)
- Dokument ohne erkennbares Ausstellungsdatum: Bestätigung der ausstellenden Behörde
- gültiger Aufenthaltstitel, wenn du nicht EU-Bürger bist
- mögliche zusätzliche Nachweise im Einzelfall
Sonstige Drittstaaten
- Personalausweis oder Reisepass – bei Vorlage eines Reisepasses zusätzlich eine aktuelle Meldebescheinigung (nicht älter als 3 Monate); kläre vor deinem Termin, ob weitere Meldedaten nötig sind
- gültiger Aufenthaltstitel, wenn du nicht EU-Bürger bist
- ein biometrisches Passbild (35 × 45 mm)
- ausländischer Führerschein im Original + Kopie
- Übersetzung des Führerscheins (beeidigte Übersetzer, amtliche Suche)
- Dokument ohne erkennbares Ausstellungsdatum: Bestätigung der ausstellenden Behörde
- Sehtest (nicht älter als 2 Jahre)
- Erste-Hilfe-Nachweis
- Fahrschulantrag – das von uns ausgefüllte und gestempelte Behördenformular
- mögliche weitere Nachweise im Einzelfall
Für die Umschreibung sind keine gesetzlich vorgeschriebenen Sonderfahrten oder normalen Pflichtübungsstunden vorgesehen – welche Vorbereitung sinnvoll ist, richtet sich nach deinem Prüfungsbedarf und deiner persönlichen Prüfungsreife.
Wenn Prüfungen nötig sind
Theorie und Praxis – gezielt vorbereitet
Theorieprüfung
Regulärer amtlicher Fragenkatalog (Klasse B: 30 Fragen, max. zehn Fehlerpunkte; zwei Fünf-Punkte-Fehler = nicht bestanden), auf Deutsch oder in zwölf Fremdsprachen. Kein Pflichtunterricht – du kannst dich selbst vorbereiten oder mit unserer Lern-App in einer verfügbaren Prüfungssprache lernen und gehst erst nach dem kostenlosen Vortest zur Prüfung. Theorievorbereitung anfragen →
Praktische Prüfung
Mit Fahrlehrer und Fahrschulfahrzeug (Automatik oder Schaltung). Keine Pflichtstunden – aber ehrliche Prüfungsreife: Die Einschätzungsfahrt zeigt, wo du stehst; typische Schwerpunkte sind Vorfahrt, Blicktechnik, Tempolimits, Autobahn und selbstständiges Fahren. Einschätzungsfahrt anfragen →
Transparent statt pauschal
Kosten und Gebühren
Zusätzlich zu den Kosten der Fahrschule (Posten auf der Preisseite) können Gebühren der Führerscheinstelle, TÜV-Prüfgebühren sowie Kosten für Übersetzung, Passbild, Sehtest oder Erste-Hilfe-Nachweis entstehen – die konkrete Höhe hängt von deinem Verfahren ab. Die aktuellen Behördengebühren findest du direkt auf der offiziellen Frankfurter Behördenseite. Nach der Einordnung deines Falls zeigen wir dir, welche Positionen bei dir wirklich anfallen.
Auch das geht bei uns
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Erfahrung mit Umschreibungen aus aller Welt
Vier Filialen in Frankfurt, ein großes Fahrlehrerteam, Beratung und Fahrstunden je nach Verfügbarkeit unter anderem auf Deutsch, Englisch, Türkisch, Arabisch, Rumänisch, Französisch und Spanisch, Automatik- und Schaltfahrzeuge. Nach unserer internen Auswertung bestanden im zuletzt vollständig ausgewerteten Kalenderjahr über 90 % unserer Fahrschüler die praktische Prüfung im ersten Versuch – bei Google: 4,9 von 5 Sternen bei über 1.000 Bewertungen – über alle Leistungen hinweg.
Kurz beantwortet
Häufige Fragen zur Umschreibung
Mit einem gültigen EU-/EWR-Führerschein darfst du in Deutschland grundsätzlich bis zum Ablauf seiner Geltungsdauer fahren – Ausnahmen können u. a. bei Wohnsitzverstößen, Entzug, Sperre oder besonderen Auflagen bestehen. Mit Drittstaaten-Führerschein: noch sechs Monate ab Begründung deines ordentlichen Wohnsitzes (§ 29 FeV). Für die Ukraine gilt eine Sonderregel (siehe unten).
Nein. Der Antrag allein verlängert die Fahrberechtigung nicht. Eine Verlängerung um bis zu sechs Monate gibt es nur auf Antrag bei der Fahrerlaubnisbehörde – und nur, wenn du glaubhaft höchstens zwölf Monate in Deutschland wohnen wirst.
In der Regel nein – einen gültigen EU-/EWR-Führerschein musst du nicht sofort umschreiben. Ein Umtausch kann unter anderem bei Ablauf oder Verlust des Dokuments erforderlich werden – und durch die gesetzlichen Umtauschfristen für ältere Führerscheindokumente: Bis zum 19. Januar 2033 sollen alle Führerscheine in der EU dem einheitlichen Kartenformat entsprechen; ob und wann dein Dokument dran ist, richtet sich nach den gestaffelten Fristen bzw. den Regeln des Ausstellungsstaats. Ausnahmen (z. B. Entzug in Deutschland, Lernführerschein) prüft die Behörde individuell.
Solange du vorübergehenden Schutz genießt, wird dein gültiger ukrainischer Führerschein ohne Umtausch anerkannt – auch ohne Übersetzung (EU-Verordnung 2022/1280; Schutz derzeit verlängert bis zum 4. März 2027; Stand August 2026). Endet dein Schutzstatus, gelten die zu diesem Zeitpunkt aktuellen Umschreibungsregeln – da sich die Einordnung ukrainischer Führerscheine ändern kann, prüfe den Stand dann bei der Führerscheinstelle.
Das Vereinigte Königreich steht in Anlage 11: Beim Umtausch entfallen beide Prüfungen. Nach Wohnsitznahme sollst du laut Bundesverkehrsministerium binnen sechs Monaten umtauschen – der Vorgang läuft über die Führerscheinstelle, eine Fahrschule brauchst du dafür in der Regel nicht.
Die Schweiz steht in Anlage 11 mit voller Erleichterung: keine Theorie-, keine praktische Prüfung. Es bleibt die Sechsmonatsregel für den Umtausch nach Wohnsitznahme – ein reiner Behördenvorgang.
Eine amtliche Liste von Staaten (teils nach Bundesstaat oder Provinz), deren Führerscheine bei der Umschreibung privilegiert sind: Je nach Eintrag entfällt die Theorieprüfung, die praktische Prüfung – oder beide. Unser Schnell-Check oben bildet diese Liste ab; verbindlich entscheidet die Führerscheinstelle.
Weil Anlage 11 die USA nicht als Ganzes listet, sondern Bundesstaat für Bundesstaat: In vielen entfallen beide Prüfungen, in einigen (z. B. Florida, Connecticut, Oregon) nur die praktische – die Theorieprüfung bleibt. Und wer aus einem nicht gelisteten Bundesstaat kommt, braucht beide Prüfungen.
EU/EWR: nein. Anlage 11: je nach Eintrag. Sonstige Drittstaaten: ja. Wenn sie nötig ist, gilt der reguläre Fragenkatalog deiner Klasse – ablegbar auf Deutsch und in zwölf Fremdsprachen.
Ebenfalls fallabhängig: sonstige Drittstaaten ja, Anlage 11 je nach Eintrag (z. B. Moldau), EU/EWR nein. Die praktische Prüfung fährst du mit Fahrlehrer im Fahrschulfahrzeug.
Bei einer praktischen Prüfung: ja – für Vorbereitung, Fahrlehrer, Prüfungsfahrzeug und Anmeldung. Bei einer reinen Theorieprüfung ist keine vollständige Fahrschulausbildung vorgeschrieben; ob eine formale Anmeldung nötig ist, ergibt sich aus deinem Verfahren – bei der Vorbereitung unterstützen wir dich gern. Bei reinen Behördenumtauschen (EU/EWR, viele Anlage-11-Fälle) brauchst du keine Fahrschule.
Nein – keine Sonderfahrten, keine Mindeststundenzahl (die Stadt Frankfurt verlangt ausdrücklich keinen Sonderfahrten-Nachweis). Dein Fahrlehrer muss sich aber vor der Prüfung von deiner Fahrsicherheit überzeugen; wie viel Übung sinnvoll ist, zeigt die Einschätzungsfahrt.
Wenn schon feststeht oder sehr wahrscheinlich ist, dass du eine Theorieprüfung brauchst: ja – fang ruhig vor dem Prüfauftrag an. Bei FAHRPLAN kannst du dafür eine Lern-App in einer verfügbaren Prüfungssprache und unseren Vortest nutzen; zugelassen zur Prüfung wirst du erst nach der behördlichen Bearbeitung. Ist noch unklar, ob überhaupt eine Theorieprüfung nötig ist, warte zuerst die Einstufung der Führerscheinstelle ab.
Die maßgebliche Frist steht auf deinem Prüfauftrag bzw. in den Unterlagen des TÜV – prüfe sie direkt nach Erhalt und plane deine Prüfungen rechtzeitig. Bei Unklarheiten helfen dir TÜV oder Führerscheinstelle weiter.
Auf Deutsch und in zwölf Fremdsprachen (u. a. Englisch, Türkisch, Arabisch, Französisch, Rumänisch). Die Prüfung findet beim TÜV am Computer statt.
Das entscheidet die Führerscheinstelle anhand deiner ausländischen Klassen und der Anlage-11-Einträge je Klasse. Kläre den Umfang direkt beim Antrag. Für Klasse B, BE und die von uns angebotenen Motorradklassen bereiten wir dich auf die Prüfungen vor, die in deinem Prüfauftrag stehen – andere Fahrerlaubnisklassen klärst du direkt mit der Führerscheinstelle.
Dann ist es ein Sonderfall: Die Umschreibung setzt grundsätzlich eine gültige ausländische Fahrerlaubnis voraus. Nimm direkt Kontakt mit der Führerscheinstelle auf, bevor du etwas anderes planst.
Auch das prüft die Behörde individuell – meist brauchst du eine Bestätigung der ausstellenden Behörde deines Herkunftslands über Erteilung und Klassen. Frag bei der Führerscheinstelle nach, welche Nachweise sie akzeptiert.
Eine ausländische Fahrerlaubnis wird grundsätzlich nicht anerkannt, wenn dein ordentlicher Wohnsitz beim Erwerb bereits in Deutschland lag. Für EU- und EWR-Führerscheine kann eine Ausnahme gelten, wenn du dich zum Studium oder Schulbesuch mindestens sechs Monate im Ausstellungsstaat aufgehalten hast. Ob die Voraussetzungen erfüllt sind und welche Nachweise nötig sind, prüft die Führerscheinstelle – unser Schnell-Check fragt genau das ab.
Ja. B78 ist keine eigene Klasse, sondern eine Beschränkung auf Fahrzeuge ohne Kupplungspedal; eine reine Automatikprüfung kann zu dieser Beschränkung führen. Ob in deinem Verfahren stattdessen die Schlüsselzahl 197 (Automatikprüfung plus Schaltschulung und Testfahrt – danach beides fahren) eingetragen werden kann, muss vor der Prüfung mit Prüfauftrag und Führerscheinstelle geklärt werden. Mehr auf den Seiten B197 und B78.
Ja. Eine vollständige Fahrschulausbildung ist bei der Umschreibung nicht vorgeschrieben – du kannst selbstständig lernen. Wenn du Unterstützung möchtest: Unsere Lern-App gibt es in den verfügbaren Prüfungssprachen, und mit dem kostenlosen Vortest gehst du erst zur Prüfung, wenn du wirklich so weit bist.
Ja. Ob bei A1, A2 oder A Prüfungen nötig sind, stuft die Führerscheinstelle klassenspezifisch ein – wenn ja, bereitet dich unsere Motorrad-Fahrschule auf Honda-Maschinen vor: Theorie, Fahrpraxis in Kalbach und Prüfungsfahrzeug.
Ja – den deutschen Führerschein bekommst du nur gegen Abgabe des ausländischen (§ 31 FeV). Ob er einbehalten, an den Ausstellungsstaat zurückgesandt oder verwahrt wird, hängt vom Verfahren ab.
Eine feste Bearbeitungszeit gibt es nicht – sie hängt von Terminlage und Einzelfall ab. Plane großzügig, stelle den Antrag früh und nutze die Wartezeit zum Lernen. Bei knapper Sechsmonatsfrist sprich die Führerscheinstelle direkt darauf an.
Das hängt davon ab, ob du keine, eine oder zwei Prüfungen brauchst. Neben den Fahrschul-Posten (siehe Preisseite) können Gebühren der Führerscheinstelle, TÜV-Prüfgebühren sowie Kosten für Übersetzung, Passbild, Sehtest oder Erste-Hilfe-Nachweis anfallen – die konkrete Höhe hängt von deinem Verfahren ab. Nach der Einordnung deines Falls zeigen wir dir, welche Positionen wirklich anfallen.
Dein nächster Schritt
Bereite deine erforderlichen Prüfungen mit uns vor
Theorieprüfung nötig? Theorievorbereitung mit Lern-App und Vortest.
Praktische Prüfung nötig? Einschätzungsfahrt und gezielte Vorbereitung.
Beide Prüfungen? Komplette Vorbereitung aus einer Hand.
Noch unklar? Dann zuerst zur Führerscheinstelle – danach helfen wir dir mit dem Prüfauftrag weiter.
Beratung zur Prüfungsvorbereitung anfragen
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