Ein Umzug in die Bundesrepublik Deutschland wirft viele Fragen auf, besonders, wenn du bereits einen ausländischen Führerschein besitzt. Darf ich weiterhin fahren? Muss ich meinen Führerschein bei der Fahrerlaubnisbehörde umtauschen? Und welche Fristen gelten für den neuen Führerschein?
Laut deutscher Fahrerlaubnis-Verordnung hängt alles davon ab, in welchem Land dein Führerschein ausgestellt wurde, ob du einen Wohnsitz begründest und welche Klassen du führst.
In diesem Beitrag erfährst du Schritt für Schritt, wie der Umtausch funktioniert, welche Unterlagen nötig sind und wie du deine Fahrerlaubnis problemlos umschreiben lässt.
Ausländischer Führerschein: Muss ich meine Fahrerlaubnis umtauschen?
Wenn du in Deutschland wohnst und deine Fahrerlaubnis in einem Drittstaatenland bekommen hast, darfst du damit nur 6 Monate lang fahren. Danach musst du ihn umschreiben lassen und kannst anschließend mit deinem neu ausgestellten Führerschein weiter fahren.
Für Fahrer mit EU/EWR-Führerschein ist es etwas einfacher: Die europäische Fahrerlaubnis ist weiterhin gültig und es ist kein Zwangsumtausch nötig. Dieser gilt nur bei alten Papierführerscheinen, die vor 2013 ausgestellt wurden. Die Frist hierbei läuft jedoch noch bis Januar 2033.
Auch Führerscheinträger aus den Listenstaaten laut Anlage 11 FeV haben es etwas einfacher als Fahrer aus Drittstaaten: Teilweise ist hier der Umtausch ganz ohne Prüfung möglich..
EU / EWR vs. Drittstaaten: Die wichtigsten Unterschiede
EU/EWR: Rechte & Umtauschfristen der alten Führerscheine
Als Inhaber eines EU-Führerscheins oder eines Führerscheins aus dem EWR darfst du grundsätzlich ohne Umtausch in Deutschland und innerhalb der EU fahren. Auch wenn du nun deinen Wohnsitz in Deutschland hast, bleibt dein Führerschein gültig.
Dies gilt jedoch nur für deinen Führerschein der Klasse B: Bei LKW- oder Bus-Klassen können zusätzliche Auflagen erforderlich sein.
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Drittstaaten: 6-Monate-Regel und Ausnahmen beim Umtausch von Führerscheinen
Für Führerscheine aus Nicht-EU/EWR-Staaten gilt: Mit Begründung des Wohnsitzes in Deutschland darfst du nur 6 Monate fahren. Danach musst du den Führerschein umtauschen, sonst droht Fahren ohne Fahrerlaubnis. Dies gilt in Deutschland als Straftat.
Ausnahmen: Einige Länder auf der Anlage 11 FeV (Listenstaaten) ermöglichen eine vereinfachte Umschreibung:
- USA (staatenabhängig)
- Kanada
- Australien
- Japan
- Schweiz
Für alle anderen Drittstaaten ist die theoretische und praktische Prüfung verpflichtend. Fahrstunden in der Fahrschule sind nicht zwingend, aber die Fahrschule Fahrplan unterstützt dich trotzdem bei Anmeldung, Vorbereitung und Prüfung: Ein großer Vorteil für deinen reibungslosen Umtausch.
Schritt-für-Schritt: So läuft die Umschreibung der deutschen Fahrerlaubnis ab
- Listenstaaten: Es kann sein, dass keine zusätzliche Prüfung notwendig ist
- Drittstaaten: Theorie- und Praxisprüfung erforderlich, die du direkt in unserer Fahrschule anmelden kannst
- EU/EWR: Dein Führerschein ist weiterhin gültig
- Persönlich beim Straßenverkehrsamt oder der zuständigen Führerscheinstelle erscheinen
- Wohnsitz in Deutschland muss nachgewiesen werden
- Original Führerschein
- Amtliche Übersetzung (sofern nötig)
- Sehtestbescheinigung
- Erste-Hilfe-Kurs-Bescheinigung
- Biometrisches Passfoto
- ggf. ärztliche Gutachten für spezielle Klassen
- Bei Drittstaaten obligatorisch
- Keine Pflichtfahrstunden, aber Prüfungsreife nachweisen
- Fahrschule Fahrplan unterstützt dich bei beiden Prüfungen
Kosten & Bearbeitungszeit
| Posten | Kosten (ca.) | Hinweise |
|---|---|---|
| Führerschein umtauschen (Behörde) | 35–50 € | abhängig von Kommune |
| Übersetzung | 20–50 € | je nach Sprache und Anbieter |
| Sehtest | 10–15 € | Pflicht für PKW/Motorrad |
| Erste-Hilfe-Kurs | 20–50 € | nur einmalig notwendig |
Spare Zeit und Nerven: Wir von der Fahrschule Fahrplan beraten dich zu allen Kostenpunkten und unterstützen bei Anmeldung & Prüfungen.
Internationaler Führerschein: Wann ist er nötig?
Ein internationaler Führerschein (IDP) ersetzt den nationalen Führerschein nicht. Er ist lediglich ein ergänzendes Dokument:
Unser Leistungsangebot
Deine Vorteile bei Fahrschule Fahrplan:
- Erfahrene und geduldige Fahrlehrer: Wir gehen individuell auf dich ein.
- Moderne Fahrzeuge: Lerne auf aktuellen PKW-Modellen (Schaltung und Automatik).
- Flexible Unterrichtszeiten: Wir finden gemeinsam passende Termine für deine Fahrstunden.
- Transparente Preise: Faire Konditionen ohne versteckte Kosten.
- Optimale Prüfungsvorbereitung: Wir bereiten dich gezielt auf Theorie und Praxis vor.
- Gute Erreichbarkeit: Unser Standort Nähe Kirchplatz/Westbahnhof ist auch von Bockenheim aus schnell erreichbar.
Häufige Fehler & wie du sie vermeidest
Tipp: Vereinbare direkt einen Termin bei der Fahrschule Fahrplan – wir helfen, alle Fehlerquellen zu vermeiden und die neue Fahrerlaubnis schnell zu erhalten.
FAQ – Führerschein umschreiben in Deutschland
Wenn du deinen Wohnsitz in Deutschland begründest, dürfen Inhaber eines Drittstaaten-Führerscheins maximal sechs Monate fahren, bevor eine Umschreibung zur deutschen Fahrerlaubnis Pflicht wird. EU- oder EWR-Führerscheine bleiben in der Regel auch nach Wohnsitznahme weiter gültig.
Für die Umschreibung eines ausländischen Führerscheins benötigst du den Originalführerschein, eine amtliche Übersetzung (falls nicht in lateinischer Schrift), deinen Personalausweis oder Reisepass, eine aktuelle Meldebescheinigung, ein biometrisches Passfoto, eine Sehtestbescheinigung und den Nachweis über einen Erste-Hilfe-Kurs. Bei bestimmten Klassen oder Staaten kann zusätzlich ein ärztliches Gutachten erforderlich sein.
Nein, Prüfungen hängen vom Herkunftsland deines Führerscheins ab. Für EU- und EWR-Führerscheine sind in der Regel keine Prüfungen nötig. Führerscheine aus sogenannten Anlage-11-Staaten können teilweise ohne Prüfung umgeschrieben werden, während andere Drittstaaten eine theoretische und praktische Prüfung verlangen.
Ja, unter bestimmten Voraussetzungen lässt sich die 6-Monats-Frist für Drittstaatenführerscheine verlängern. Dies ist möglich, wenn der Aufenthalt in Deutschland voraussichtlich weniger als 12 Monate dauert und bei der zuständigen Führerscheinstelle ein entsprechender Antrag gestellt wird.
Wer nach Ablauf der Frist weiterhin mit einem ausländischen Führerschein fährt, ohne die deutsche Fahrerlaubnis umgeschrieben zu haben, begeht eine Straftat. Dies kann Bußgelder, Punkte in Flensburg oder sogar strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Außerdem erlischt der Versicherungsschutz bei einem Unfall.
Auch in anderen Angelegenheiten – wie Tipps zum Bestehen der theoretischen Führerscheinprüfung, der praktischen Prüfung, Fragen zum Führerscheinentzug oder vielem mehr – ist die Fahrschule Fahrplan dein Ansprechpartner!