Klasse BF17 – Führerschein mit 17

Klasse BF17 – Führerschein mit 17

Merkmale und Spezifikation für Klasse BF17

Führerscheinausbildung zur Klasse B bzw. BE wie bisher – nur ein Jahr früher.
Die Fahrberechtigung mit 17 Jahren ist an bestimmte Auflagen gebunden

Bis zum 18. Geburtstag dürfen die jungen Fahrerinnen und Fahrer nur gemeinsam mit einer erwachsenen und erfahrenen Begleitperson fahren. Diese erwachsene Begleitperson muss namentlich in die Prüfungsbescheinigung eingetragen sein. Es ist auch möglich, mehrere erwachsene Begleiter einzutragen.

Die Begleiter müssen mindestens 30 Jahre alt sein, mindestens fünf Jahre eine Fahrerlaubnis der Klasse B oder eine entsprechende deutsche oder EU/EWR-Fahrerlaubnis besitzen und nur maximal einen Punkt im Verkehrszentralregister vorweisen.

Die Fahrerlaubnis ist nur in Deutschland gültig. Die Jugendlichen dürfen im Ausland noch nicht selber fahren

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